Allgemeine von den Krankenkassen finanzierte Psychotherapieleistungen

Psychotherapie gehört seit Langem zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Krankenkassen zahlen derzeit aber nur für vier Therapierichtungen (Einzel- und Gruppenpsychotherapie):

  • Analytische Psychotherapie (bis maximal 300 Stunden Bewilligung)
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (bis maximal 100 Stunden Bewilligung)
  • Verhaltenstherapie (bis maximal 100 Behandlungsstunden)
  • Systemische Psychotherapie (bis maximal 48 Behandlungsstunden) 

Diese Verfahren werden als „Richtlinienverfahren“ bezeichnet.

Anmerkung: Ich biete als Psychoanalytiker in meiner psychotherapeutischen Praxis ausschließlich psychoanalytisch begründete Therapieverfahren an. 

Probatorische Sitzungen (Probesitzungen)

Ebenfalls übernommen werden die sogenannten probatorischen Sitzungen.

Als Probesitzungen (probatorische Sitzungen) gelten die Sitzungen bis zu dem Termin, an dem Ihre Krankenkasse eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme der Therapie erteilt. In der Regel tragen die Krankenkassen die Kosten von 4 probatorischen Sitzungen (abhängig vom beantragten Therapieverfahren).
In diesen Probesitzungen werde ich versuchen, mehr über Sie und Ihre Probleme sowie über die jeweiligen Hintergründe und Zusammenhänge der bisherigen Entwicklung zu erfahren.
Dazu gehört eine ausführliche Betrachtung:

  • Ihrer aktuellen Beschwerden
  • bisheriger Behandlungsansätze
  • Ihrer biografischen Entwicklung (persönlich, sozial, schulisch und beruflich)

Zudem werde ich gemeinsam mit Ihnen versuchen, mögliche Ziele und Wünsche für die eventuell anstehende Behandlung zu benennen.

Zusammenarbeit und Entscheidungsphase

Für den Erfolg der Behandlung, ist es wichtig, dass Sie so umfassend wie möglich Auskunft zu den erfragten Themenbereichen geben, dennoch steht es Ihnen natürlich frei nur das zu beantworten, was Sie wollen und können.

Am Ende der zweiten oder dritten Sitzung wird von beiden Seiten eine Entscheidung fallen, ob eine Zusammenarbeit für eine zu bestimmende Zeit wünschenswert ist und ob eine gemeinsame Therapievereinbarung getroffen wird.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den tiefenpsychologisch fundierten Therapieangeboten in meiner Praxis sowie zu ergänzenden Selbstzahlerleistungen.